Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB´s)

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen ergänzend zu den einzelvertraglichen Vereinbarungen die
Grundlage der Tätigkeit von Achim Itschner Immobilien & Baufinanzierungen dar.

§ 1 Doppeltätigkeit
Achim Itschner Immobilien & Baufinanzierungen ist berechtigt, auch für die jeweils andere Seite provisionspflichtig tätig zu werden.

§ 2 Nachweise
Nachweise werden freibleibend übermittelt; Zwischenverkauf und -vermietung bzw. -verpachtung sind vorbehalten.
Die in den Angeboten von Achim Itschner Immobilien & Baufinanzierungen enthaltenen Angaben basieren auf vom jeweiligen
Auftraggeber oder Dritten erteilten Informationen. Achim Itschner Immobilien & Baufinanzierungen wird im Rahmen ihrer Möglichkeiten versuchen, über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten; eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wird von Achim Itschner Immobilien & Baufinanzierungen nicht übernommen.

§ 3 Mitteilung der Vorkenntnis
Sollte dem Auftraggeber eine von Achim Itschner Immobilien & Baufinanzierungen nachgewiesene Vertragsgelegenheit bereits
bekannt sein, so hat er dies Achim Itschner Immobilien & Baufinanzierungen ohne unbegründete Verzögerung mitzuteilen und auf Verlangen zu belegen.

§ 4 Vertraulichkeit
Die von Achim Itschner Immobilien & Baufinanzierungen übersandten Angebote und Informationen sind vertraulich und nur für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch Achim Itschner Immobilien & Baufinanzierungen zulässig. Für den Fall, dass aufgrund einer Zuwiderhandlung des Auftraggebers gegen diese Vertraulichkeitspflicht ein Hauptvertrag unter Ausschluss von Achim Itschner Immobilien & Baufinanzierungen zustande kommt, schuldet der Auftraggeber die Provision, wie wenn er diesen Vertrag selbst geschlossen hätte.

§ 5 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat Achim Itschner Immobilien & Baufinanzierungen alle Informationen zur Verfügung zu stellen, welche für den Abschluss des Hauptvertrages bedeutend sein könnten. Bei Aufnahme direkter Verhandlungen zwischen Eigentümer und Interessenten ist auf die Tätigkeit von Achim Itschner Immobilien & Baufinanzierungen  Bezug zu nehmen und Achim Itschner Immobilien & Baufinanzierungen der Inhalt der Verhandlungen, soweit dem kein gewichtiger Grund entgegensteht, mitzuteilen. Der Auftraggeber hat Achim Itschner Immobilien & Baufinanzierungen unverzüglich mitzuteilen und zu belegen, wann und zu welchen Bedingungen über ein von Achim Itschner Immobilien & Baufinanzierungen  nachgewiesenes oder vermitteltes Objekt oder einen von Achim Itschner Immobilien & Baufinanzierungen nachgewiesenen oder vermittelten Interessenten ein Hauptvertrag zustande kommen soll bzw. zustande gekommen ist.

Achim Itschner Immobilien & Baufinanzierungen hat das Recht, beim Abschluss des Hauptvertrages anwesend zu sein.

§ 6 Provisionsanspruch / Fälligkeit
Der Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Provision entsteht, wenn ein Hauptvertrag aufgrund einer von Achim Itschner Immobilien & Baufinanzierungen nachgewiesenen oder vermittelten Vertragsgelegenheit zustande kommt. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Hauptvertrag aufgrund einer von Achim Itschner Immobilien & Baufinanzierungen während der Vertragslaufzeit nachgewiesenen oder vermittelten Vertragsgelegenheit zustande kommt, nachdem der Maklervertrag beendet ist. Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Hauptvertrag zu anderen Bedingungen erfolgt, solange der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von dem Angebot von Achim Itschner Immobilien & Baufinanzierungen abweicht. Ferner bleibt der Provisionsanspruch auch dann bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt, durch einen Rücktrittsvorbehalt des Auftraggebers aufgelöst oder aus einer anderen in seiner Person liegenden Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird. Ein Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn statt eines Kaufvertrages ein anderer Vertrag entsteht (z.B. ein Mietvertrag), solange der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von dem Angebot von Achim Itschner Immobilien & Baufinanzierungen abweicht. Die Provision ist zwei Wochen nach Rechnungserhalt fällig und zahlbar.

§ 7 Höhe der Provision
Die Provision für Nachweis oder Vermittlung, soweit nicht individuell oder im Expose anders vereinbart, entspricht der jeweils ortsüblichen Provision.

§ 8 Haftungsbeschränkung
Die Haftung von Achim Itschner Immobilien & Baufinanzierungen auf Schadenersatz ist ausgeschlossen, außer
  • der Schaden ist vorsätzlich oder grob fahrlässig von Achim Itschner Immobilien & Baufinanzierungen oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden
  • der Schaden ist aufgrund von Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstanden oder
  • Achim Itschner Immobilien & Baufinanzierungen hat die Garantie für eine bestimmte Eigenschaft der Leistung übernommen der Schaden ist aufgrund von Verletzungen von Vertragspflichten entstanden, welche für die Erreichung des Vertragszieles unverzichtbar sind.
§ 9 Sonstige Bedingungen
Für den Maklervertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Beauftragt ein Kaufmann Achim Itschner Immobilien & Baufinanzierungen im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit, ist der Sitz von Achim Itschner Immobilien & Baufinanzierungen Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.

Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtsgültigkeit verlieren, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt und es verbleibt bei den gesetzlichen Vorschriften.